Die Aufenthaltsgebühr wird neu ab dem 1.1.2020 als Reaktion auf die digitalen Plattformen wie Airbnb eingeführt. Es reagiert also auf die Entwicklung der Sharing-Ökonomie des Unterkunftssektors. Der Abgabepflichtige ist die Person, die die Unterkunft mietet, der Gebührenzahler ist der Quartiermeister. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Ortsgebühreneinzug zu vereinfachen und zu effektivieren.
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