Einigen Top-Managern stand das Wasser in den letzten Jahren bis zum Hals, als verdeckte Preisabsprachen, Bestechlichkeit, Fälschung von Daten o.ä. bekannt wurden. Der Schaden für die Unternehmen ist enorm. Ein geschickt integriertes Compliance Management System (CMS) kann Ihnen helfen, das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für regelkonformes und gesetzestreues Handeln noch weiter zu schärfen um Haftungsfälle, Schadensersatzklagen oder behördliche Ermittlungen zu vermeiden.
Das betrifft jedoch nicht nur Großunternehmen und Verstöße gegen das Strafrecht. Wir verzeichnen seit Jahren eine Zunahme von Verfahren, die sich gezielt gegen Mittelständler richten und die Fragen des Steuerrechts, des Mindestlohns, von Datenschutz oder Zollrecht zum Gegenstand haben.
Hierfür stehen auch Ihnen Werkzeuge wie interne Richtlinien und gezielt geschaffene Prüfungsabläufe, Mitarbeiterschulungen, interne Audits oder Meldesysteme zur Verfügung.
Auch kleinere Unternehmen können nun ein internes, ein externes oder ein sowohl in- und externes Compliance System installieren. Jede dieser Möglichkeiten bietet erkennbare Vor- und Nachteile. Ein externer Compliance Beauftragter ist z.B. dann besonders sinnvoll, wenn bei Ihnen kaum Ressourcen für eine interne Stellenbesetzung bestehen oder gerade kostenschonend agiert werden sollen. Die Beschäftigung eines eigenen internen Compliance Beauftragten ist für Compliance-Hochrisikobereiche (z.B. Kartellrecht) zu empfehlen.
Mit einem externen Compliance-Beauftragten erhalten Sie einen effizienten und unabhängigen Berater an Ihre Seite, Sie vermeiden Interessenkonflikte, tragen keine weiteren Kosten für Aus- und Weiterbildung und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Zu Beginn eines Compliance Prozesses führt RIEDIGER. legal | tax zunächst eine branchenspezifische Risikoanalyse im Unternehmen durch, um zu ermitteln, wo und ob überhaupt Compliance Bedarf besteht. RIEDIGER. legal | tax erstellt gemeinsam mit Ihnen interne Richtlinien oder schult Ihre Mitarbeiter. Gemeinsam erarbeiten wir Möglichkeiten, wie Verstöße im besten Fall verhindert, identifiziert können und wie auf identifizierte Verstöße optimal reagiert werden kann.
Sollte es für Ihr Unternehmen sinnvoll sein, einen externen Compliance Berater (evtl. auch nur für Teilbereiche wie z.B. Datenschutz, Arbeitsrecht oder Zoll) zu beauftragen, erhalten Sie von uns ein maßgeschneidertes Angebot. Wir vermeiden hier bewusst Pauschalen, um die Belastung für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten.