Ab dem 1.1.2020 wird die sog. eKrankschreibung ausgelöst. Der Hauptvorteil der elektronischen Krankschreibungen besteht vor allem in der automatischen Übergabe der Informationen zwischen Arzt, Arbeitgeber und der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt.
In diesem Zusammenhang wird deshalb die Verpflichtung des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber über seine Krankheit zu informieren, eingeschränkt. Sobald der Arzt die Krankschreibung in seinem System erfasst, werden sowohl der Arbeitgeber, als auch die Tschechische Sozialversicherungsanstalt unverzüglich darüber informiert.
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