Alle Mitgliedstaaten der EU sind im Einklang mit der Änderung der europäischen Richtlinie über MwSt. ab dem 1.1.2020 dazu verpflichtet, die sog. quick fixes Regeln in die nationalen Rechtsordnungen umzusetzen. Ziel und Zweck solcher Regelung ist es vor allem, die MwSt.-Regeln im Rahmen der EU zu vereinfachen und nachfolgend auch zu vereinigen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Verschärfung der Regeln für den Nachweis und die Archivierung der Umsatzsteuer-Befreiungs-Dokumente aufmerksam machen.
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