Seit dem 01.01.2021 ist beim fakturieren von Rechnungen wieder der reguläre Satz von 19 % bzw. 7 % anzuwenden.
Es ist ohne Bedeutung, wann die vertragliche Vereinbarung abgeschlossen wurde oder die Rechnungen gestellt werden bzw. die Vereinnahmung des Entgelts erfolgt. Es bleibt bei 19 % bzw. 7 %.
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