Zum 1.7.2021 treten weitreichende Änderungen aufgrund des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Der Rat der Europäischen Union hat bereits am 5.12.2017 beschlossen, eine Reform im Bereich des digitalen Binnenmarktes herbeizuführen. Ziel ist es, eine einfachere Erhebung der Umsatzsteuer zu erreichen, wenn „Verbraucher“ Waren oder Dienstleistungen über das Internet erwerben (sog. B2C-Geschäfte). Lesen Sie hier die neuen Erleichterungen: Riediger_TI_E-Commerce.
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