Bereits seit 1. Oktober 2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von den Arztpraxen digital an die Krankenkassen übermittelt.
Ab dem 1. Juli 2022 werden die Krankschreibungen von den Krankenkassen an den Arbeitgeber elektronisch übermittelt. Der Patient erhält lediglich nur noch das eigene Exemplar
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