Wichtige Änderungen im tschechischen Arbeitsgesetzbuch
Am 1. Oktober 2023 sind wichtige Änderungen im tschechischen Arbeitsgesetzbuch in Kraft getreten. Diese Änderungen gehen auf europäische Richtlinien zurück und betreffen verschiedene Aspekte des Arbeitsrechts. Lesen Sie hier die Kurzform der wichtigsten Änderungen:
- **Erweiterte Informationspflichten**: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden jetzt ausführlichere schriftliche Informationen über die Bedingungen der gemeinsamen Zusammenarbeit bereitstellen. Die Liste der erforderlichen Informationen wurde erweitert, und die Frist für die Bereitstellung wurde auf sieben Tage nach Arbeitsbeginn verkürzt. Mitarbeitende und Unternehmen sollten Nachweise über den Erhalt dieser Informationen aufbewahren. Zudem müssen Anträge auf Elternurlaub nun auch schriftlich gestellt werden.
- **Regelung von Home-Office**: Vor diesen Änderungen hatten Mitarbeitende kein Recht, Home-Office zu beantragen. Die Arbeitgeber waren auch nicht verpflichtet, dies anzubieten. Jetzt ist eine schriftliche Vereinbarung für Home-Office erforderlich, die sogar als unwiderrufliche Vereinbarung getroffen werden kann. Arbeitgeber können in bestimmten Situationen auch Home-Office anordnen. Bestimmte Mitarbeitende, wie schwangere Arbeitnehmerinnen und Eltern mit Kindern unter 9 Jahren, haben das Recht, Home-Office zu beantragen. Die Arbeitgeber müssen schriftlich begründen, sofern sie einen Antrag ablehnen. Schwangere Arbeitnehmerimmen und Mitarbeitende mit Kindern < 15 Jahren haben nun das Recht, ihre Arbeitszeit zu verkürzen. Arbeitgeber sind auch hier verpflichtet schriftlich zu begründen, wenn der Antrag abgelehnt wird.
- **Kostenerstattung für Home-Office**: Die Novellierung führt neue Regelungen für die Kostenerstattung im Zusammenhang mit Home-Office ein. Dies kann durch die Erstattung nachgewiesener Kosten oder durch Zahlung einer Pauschale pro Arbeitsstunde, die zu Beginn jedes Jahres vom Ministerium für Arbeit und Soziales festgelegt wird, erfolgen. Auch eine Vereinbarung, dass keine Kostenerstattung erfolgen muss, ist unter bestimmten Umständen möglich.
- **Vereinbarungen für Arbeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses**: Die Arbeitszeiten für Vereinbarungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses müssen jetzt schriftlich festgelegt und dem Mitarbeitenden mindestens drei Tage im Voraus mitgeteilt werden. Dies verringert die Flexibilität solcher Vereinbarungen zugunsten des Schutzes der Arbeitnehmer*innen. Eine Regelung bezüglich Urlaub für diese Vereinbarungen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
- **Rechte von Arbeitnehmern mit 180 Tagen in den letzten 12 Monaten**: Mitarbeitende, die in den letzten 12 Monaten insgesamt mindestens 180 Tage unter Vereinbarungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben, haben das Recht, beim gleichen Arbeitgeber eine schriftliche Anstellung zu beantragen. Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats auf diesen schriftlichen Antrag reagieren. Arbeitgeber sind ferner verpflichtet, schriftlich zu begründen, warum sie eine Kündigung ausgesprochen haben, wenn der Mitarbeitende glaubt, dass dies mit der Geltendmachung seiner Rechte oder bestimmten Anfragen zusammenhängt.
- **Änderungen in der Krankenversicherung ab 2024**: Die Novellierung führt Änderungen in der Krankenversicherung und den zugehörigen Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer*innen ein, die unter Vereinbarungen für Arbeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses arbeiten.
- **Vereinfachte Dokumentenzustellung**: Die Novellierung vereinfacht die Zustellung bestimmter Dokumente an Arbeitnehmer*innen und ermöglicht verschiedene Zustellungsmethoden, einschließlich der Übergabe am Arbeitsplatz, Zustellung an beliebigen Orten, elektronischer Kommunikationsdienste, Datenkästen und Postzustellung. Sie enthält auch detaillierte Vorschriften für die Zustellung per E-Mail.
Diese lang erwartete Novellierung des Arbeitsgesetzes bringt viele Neuigkeiten, an die sich sowohl die Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer*innen anpassen müssen. RIEDIGER. legal | tax steht Ihnen für die Überprüfung Ihrer arbeitsrechtlichen Dokumentation, Übermittlung von detaillierten Informationen zu der Novellierung, Anpassung von internen Vorschriften, Erstellung von Anlagen zu Arbeitsverträgen oder auch Änderung von bestehenden Vereinbarungen über Arbeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses im Einklang mit der Novellierung zur Verfügung!
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