Im November 2024 stehen zahlreiche steuerrechtliche Neuerungen und rechtliche Veränderungen an, die für Unternehmen und Privatpersonen von Bedeutung sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten Themen, die wir für unsere Mandanten zusammengefasst haben:
Die Inflationsausgleichsprämie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Gehalt zu gewähren. Diese Prämie bleibt noch bis zum 31.12.2024 verfügbar und kann flexibel in Teilbeträgen gezahlt werden. Unternehmen sollten jedoch beachten, dass für die Verteilung der Prämie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gilt und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden muss.
Eine deutliche Erhöhung der Gebühren für Eintragungen in das Handels- und andere Register ist geplant. Die Erhöhung um 50 % wird notwendig, um gestiegene Kosten bei den Registergerichten auszugleichen. Unternehmen, die eine Eintragung planen, sollten dies zeitnah in Zusammenarbeit mit ihrem Notariat umsetzen.
Der Bundesfinanzhof befasst sich aktuell mit der Frage, ob die teilentgeltliche Übertragung von Immobilien als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft gilt. Steuerpflichtige, die eine Immobilie unterhalb der Anschaffungskosten übertragen, sollten mit ihrem Steuerberater Rücksprache halten, um eventuell gegen Steuerbescheide Einspruch einzulegen, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Ab Januar 2025 gelten Steuerbescheide vier Tage nach Versand als zugestellt. Diese Frist verlängert sich, wenn der vierte Tag auf einen Samstag oder Feiertag fällt. Die Neuerung betrifft auch digital übermittelte Verwaltungsakte, die für Unternehmen eine längere Reaktionszeit ermöglichen kann.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung bietet Klarheit bei der steuerlichen Behandlung von Unterhaltszahlungen und kann für betroffene Steuerpflichtige von Bedeutung sein.
Selbstgenutzte Wohnimmobilien können durch energetische Sanierung steuerlich gefördert werden. Bis zu 40.000 Euro können über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fensteraustausch und Heizungsoptimierung sind dabei förderfähig, wobei eine individuelle steuerliche Beratung bei der Planung sinnvoll ist, um maximale Vorteile zu sichern.
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RIEDIGER. legal | tax steht Ihnen bei diesen und weiteren steuerlichen Fragen beratend zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin, um sich optimal auf die kommenden Änderungen vorzubereiten und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen!