Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichten soll, Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu übernehmen. Sie ist Teil des Green Deals und der EU-Strategie für nachhaltige Unternehmensführung.
Die CSDDD (auch „EU-Lieferkettenrichtlinie“ genannt) verpflichtet große Unternehmen in der EU, Risiken für Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und darüber zu berichten.
Die Richtlinie gilt für: EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz weltweit. Weiterhin auch nicht-EU-Unternehmen, wenn sie in der EU mindestens 450 Mio. € Umsatz machen.
Abweichend davon gab es frühere Entwürfe mit strengeren Grenzwerten – diese wurden jedoch im Trilog-Verfahren (zwischen Parlament, Rat und Kommission) abgemildert – siehe Reformpaket weiter unten im Artikel.
Was genau müssen Unternehmen nun tun?
Was passiert bei Verstößen?
Die CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie ergänzt und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – und weitet die Pflichten deutlich aus.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, standardisierte Berichte über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu veröffentlichen. Sie macht Nachhaltigkeit gleichrangig zur Finanzberichterstattung. Sie gilt schrittweise für Unternehmen mit Sitz in der EU oder mit wesentlichem EU-Umsatz.
Unternehmen müssen nach dem Prinzip der doppelten Materialität berichten: Wirkung des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (z. B. CO₂-Ausstoß, Menschenrechte, Biodiversität) und Einfluss von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen (z. B. Klimarisiken für das Geschäftsmodell).
Die Berichte müssen nach den neuen ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) erstellt werden – verbindlich, prüfbar und vergleichbar. Darin enthalten sind ua Treibhausgasemissionen (Scope 1–3), Energieverbrauch, Umweltziele, Diversität im Unternehmen, Arbeitsbedingungen & Arbeitnehmerrechte, Governance & Antikorruption, Klimarisiken und Anpassungsstrategien.
Die CSRD macht Nachhaltigkeit messbar, vergleichbar und prüfbar. Unternehmen müssen Nachhaltigkeit künftig wie Finanzen behandeln – mit klaren KPIs, Risikoanalysen und Transparenzpflichten.
2025 – ein umfassendes Reformpaket…
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Die EU-Kommission hat nun im Februar 2025 ein umfassendes Reformpaket vorgestellt, das als „Omnibus I“ (ESG) und „Omnibus II“ (Investitionen) bekannt ist. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Sorgfaltspflichten in Lieferketten (CSDDD) zu vereinfachen und gleichzeitig die EU-Nachhaltigkeitsziele zu wahren.
Dies sind die wichtigsten Änderungen im Überblick
CSRD – Nachhaltigkeitsberichterstattung
CSRD – Nachhaltigkeitsberichterstattung