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Veröffentlicht am
23. Juli 2025

Kategorie(n)
Deutschland
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Recht
Tschechien
Green Claims

Die GCD (Green Claims Directive) ist ein EU-Vorschlag zur Regulierung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Marketing (z. B. „30 % recycelter Kunststoff“, „klimaneutral“) und zielt darauf ab, Greenwashing wirksam zu bekämpfen.

Greenwashing ist weltweit verbreitet. Ökologische Versprechen jagen sich. Über 50% aller Umweltclaims sind unverständlich, irreführend, oberflächlich oder unbelegt. Die GCD soll Glaubwürdigkeit wieder herstellen. Mit klaren Regeln. Bisher meist vage Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ werden damit auf den Prüfstand gestellt.

Das künftige Gesetz fordert von Marken, dass sie jede Nachhaltigkeitsaussage mit wissenschaftlich fundierten Nachweisen belegen können. Dies gilt sowohl für Produkte als auch für Unternehmenskommunikation.

Die typische Reaktion? Noch mehr Bürokratie, noch mehr Aufwand, noch mehr Nachweise?

Stimmt. Aber denken wir einen Moment weiter: Unternehmen, die ehrlich nachhaltige Innovationen hervorbringen, haben meist schon Zertifizierungen, Nachweise oder Lieferantenangaben in der Hand. Für sie ist der Mehraufwand überschaubar. Oder andersrum gefragt: Warum sollte es denn Unternehmen (gerade in der Textilindutrie) so schwer fallen, Zertifikate vorzulegen, die ihre Nachhaltigkeit und umweltfreundlichkeit belegen – wenn diese doch angeblich so nachhaltig arbeiten? Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, sollte das auch belegen können – und zwar nicht mit hübschen Worten, sondern mit handfesten, wissenschaftlichen Fakten. Und das ist machbar!

Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernsthaft in ihre Strategie integrieren, können sich jetzt mit geprüften Aussagen glaubwürdig abheben. Es ist eine Chance – für mehr Substanz, mehr Vertrauen, mehr Differenzierung. Nachhaltigkeitskommunikation gehört jetzt in die Corporate Language. Klar, verständlich und belegbar. Lieber wenige, aber dafür nachweisbare Aussagen treffen, statt möglichst „grün“ zu erscheinen. Und vor allem: Offenheit wirkt oft glaubwürdiger als jeder Slogan. Kommunizieren Sie ruhig, wo es noch Luft nach oben gibt – Ehrlichkeit gewinnt an dieser Stelle mehr als manch fragwürdiger Slogan. Marken, die ungenaue oder unbelegte Aussagen treffen, müssen mit hohen Bußgeldern, Verbot von Werbeaussagen und Imageschäden rechnen.

AKTUELLER STAND

Die Green Claims Directive befindet sich derzeit in der Phase informeller Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen (Europäisches Parlament und Rat). Sollte sie noch in diesem Jahr verabschiedet werden, gilt das Gesetz voraussichtlich 2027 in Deutschland verbindlich.

Auch wenn Experten die Richtlinie aktuell noch in den EU-Gremien diskutieren: Niemand zweifelt daran, dass sie zum Gesetz wird, denn Greenwashing soll konsequent unterbunden werden. Nicht zuletzt ergänzt die GCD die bereits im Jahr 2024 in Kraft getretene EmpCo-Richtlinie, die bis spätestens März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die EmpCo soll die Verbraucher grundsätzlich vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schütze. Die GCD baut darauf auf und konkretisiert und verschärft insbesondere die Anforderungen an die Nachweisführung.

FAZIT

Nachhaltigkeitsaussagen sollten nicht mehr ungeprüft in die Kommunikation gelangen. Wer hier gut aufgestellt sein will, sollte rechtzeitig starten. Wir unterstützen Sie gerne – strategisch fundiert und rechtssicher. >> Melden Sie sich gerne bei uns! https://riediger-legal.com/kontakt/