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Wann beginnt Muttersein?
Ein stiller Schmerz. Ein gebrochenes Herz. Und dann: nichts. Kein Schutz, kein Anspruch auf Ruhe, keine rechtliche Anerkennung. So erging es bis vor Kurzem unzähligen Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. SSW durchlitten – obwohl sie in diesen Wochen ihr Leben bereits vollständig auf das Mutterwerden eingestellt hatten.
Erst jetzt wurde das Mutterschutzgesetz angepasst. Bisher galt der gesetzliche Mutterschutz nur, wenn
Das bedeutete: Fehlgeburten unter 500g und/oder vor der 24. SSW fielen nicht unter die Mutterschutzfrist nach §3 MuSchG. Einzig die Möglichkeit der Krankschreibung blieb – und damit war man auf das Wohlwollen des Arztes angewiesen.
Und das ist seit dem 1.6. 2025 nun anders:
Damit erkennt der Gesetzgeber erstmals an: Muttersein beginnt nicht erst mit der Geburt eines lebenden Kindes.
Die neue Regelung ist mehr als ein juristischer Fortschritt – sie ist ein gesellschaftliches Signal. Denn wer ein Kind verliert, war bereits Mutter. Vielleicht nur für Wochen. Vielleicht für wenige Tage. Aber sie hat sich verändert – körperlich, seelisch, mental. Die Entscheidung, ob eine Frau nach einer frühen Fehlgeburt in den Mutterschutz möchte oder nicht, bleibt ihr nun selbst überlassen. Das ist richtig. Denn für manche bedeutet der Rückzug ein wichtiger Schritt zur Verarbeitung, für andere ist der Alltag ein Anker.
Diese Möglichkeit der Wahl ist nun endlich da. Denn Muttersein beginnt nicht mit einem vollen Mutterpass und auch nicht mit dem ersten Schrei. Es beginnt mit der Verantwortung, dem Gefühl, der Hoffnung. Und manchmal endet es zu früh.