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Veröffentlicht am
18. August 2025

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
Tschechien
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Strengere Regeln für geschäftliche Mitteilungen

Derzeit befindet sich ein neues Gesetz zur digitalen Wirtschaft in der Verabschiedung, das insbesondere auf die aktuellen europäischen Vorgaben im Bereich digitaler Dienste reagiert. Ein zentraler Bestandteil sind überarbeitete Vorschriften zur Versendung geschäftlicher Mitteilungen – mit weitreichenden Änderungen für Unternehmen:

  • Künftig gelten alle Formen von Mitteilungen mit geschäftlichem Bezug, einschließlich Werbung, als „geschäftliche Mitteilungen“.
  • Solche Mitteilungen dürfen Sie nur noch mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Empfänger versenden.Und das auch nur, wenn Sie zusätzlich die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten.
  • Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen. Unternehmen dürfen weiterhin E-Mails an bestehende Kunden senden, wenn die Kontaktdaten im Zusammenhang mit einem früheren Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erhoben wurden – vorausgesetzt, die Inhalte sind ähnlich gelagert und die Empfänger können der Nutzung jederzeit widersprechen.

Zudem wird das neue Gesetz erstmals konkret festlegen, in welchen Fällen der Versand geschäftlicher Mitteilungen per E-Mail ausdrücklich untersagt ist. Etwa bei fehlender Einwilligung oder bei bestimmten besonders sensiblen Inhalten.

Neuerungen im Verbraucherschutz bei Online-Vertragsabschlüssen

Im Frühjahr wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der DMFS-Richtlinie (Directive on Consumer Rights in Financial Services) gestartet. Die Änderungen betreffen im tschechischen Recht insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Verbraucherschutzgesetz und bringen zahlreiche Anpassungen für den Online-Handel mit sich.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • die Einführung eines einfach auslösbarenWiderrufsmechanismus (sog. „Pushbutton“),
  • eine mehrstufige Strukturierung dervorvertraglichen Informationen, um die Verständlichkeit für Verbraucher zu erhöhen,
  • eine neue Pflicht,Verbraucher aktiv auf ihr Rücktrittsrecht hinzuweisen,
  • dieUmkehr der Beweislast bei der ordnungsgemäßen Bereitstellung wesentlicher vorvertraglicher Informationen,
  • sowie ein Verbot manipulativerDesignelemente (sogenannter Dark Patterns).

Mit den neuen Schutzbestimmungen geht auch eine Erweiterung der Ordnungswidrigkeitstatbestände im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes einher – ein klarer Schritt in Richtung mehr Transparenz und Fairness im digitalen Vertragswesen.

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