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Veröffentlicht am
5. Dezember 2019

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
D: ab Januar 2020 muss der Widerspruch gegen Mahnbescheid elektronisch eingereicht werden

Aufgepasst beim Mahnverfahren:

 

Ab dem 01.01.2020 muss der Widerspruch gegen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in maschinell lesbarer Form eingereicht werden. Die amtlichen Vordrucke dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwenden.