D: ab Januar 2020 muss der Widerspruch gegen Mahnbescheid elektronisch eingereicht werden
Aufgepasst beim Mahnverfahren:
Ab dem 01.01.2020 muss der Widerspruch gegen den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in maschinell lesbarer Form eingereicht werden. Die amtlichen Vordrucke dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwenden.