Die Schlussphase der EEE, bzw. die Änderung des Gesetzes über die elektronische Evidenz von Einnahmen, wird sich ab Mai 2020 u.a. auch auf andere freie Berufe ausgeweitet, z.B.
Darüber hinaus sind auch die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft sowie handwerkliche Tätigkeiten oder Herstellungstätigkeiten betroffen. EEE bezieht sich auf Barzahlungen – bargeldlose Zahlungen sind daher explizit von EEE ausgenommen. Der Zweck der EEE sind vor allem bessere und effektivere Steuererhebungen sowie Steuersenkungen.