Eine Köchin einer diakonischen Einrichtung hatte einen Streit mit ihrer Küchenleiterin. Solche oder ähnliche Situationen kennen wohl die meisten Arbeitnehmer. Doch was geschah dann? Ihr Arbeitgeber versetzte sie aus diesem Grund in einen weiter entfernten Betrieb, der sogar zu einem längeren Fahrweg von insgesamt 50 Minuten pro Wegstrecke führte. Die Köchin klagte dagegen, da sie die Küchenleiterin als Verursacherin des Konflikts sah und ihrer Meinung nach eher diese hätte versetzt werden müssen. Die Köchin vertrat die Meinung, dass sie nicht verpflichtet sei, in der anderen Dienststelle zu arbeiten.
Wie glauben Sie entschied das Landesarbeitsgericht (5 Sa 233/18). In diesem Fall bekam der Arbeitgeber recht. Er habe durch den Konflikt der beiden Mitarbeiterinnen wichtige Gründe für eine Versetzung gehabt und dadurch nach seinem Ermessen entschärft. Die längere Fahrtstrecke sei für die Köchin zumutbar.
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