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Veröffentlicht am
19. Mai 2021

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
Steuern
D: Änderungen e-Commerce im B2C-Geschäft ab dem 01.07.2021

Zum 1.7.2021 treten weitreichende Änderungen aufgrund des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Der Rat der Europäischen Union hat bereits am 5.12.2017 beschlossen, eine Reform im Bereich des digitalen Binnenmarktes herbeizuführen. Ziel ist es, eine einfachere Erhebung der Umsatzsteuer zu erreichen, wenn „Verbraucher“ Waren oder Dienstleistungen über das Internet erwerben (sog. B2C-Geschäfte). Lesen Sie hier die neuen Erleichterungen: Riediger_TI_E-Commerce.