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Veröffentlicht am
1. Juli 2021

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
Steuern
One-Stop-Shop tritt in Kraft

Der One-Stop-Shop oder auch OSS genannt, mit dem Sie ihre Umsatzsteuerdaten in andere EU-Staaten melden können, tritt nun am 01.07.2021 in Kraft.

Mit dem OSS-Verfahren soll der innergemeinschaftliche Handel vereinfacht werden. Die Besteuerung soll einheitlich im Bestimmungsland ab einen Wert von 10.000 Euro erfolgen, somit entfallen die bisher unterschiedlichen Lieferschwellen.

Zu beachten ist dass es noch Finanzbuchhaltungssysteme gibt in denen die neuen OSS-Konstellationen noch nicht vorhanden sind. DATEV zum Beispiel wird das neue Update erst im August ausliefern, während dekodi Nexus ihr Update schon in der ersten Juli-Hälfte ausliefern wird.

Da das Verfahren komplex ist und viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, setzen Sie sich schnellstmöglich bitte mit Ihrer Steuerberatungskanzlei in Verbindung.