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Veröffentlicht am
30. Dezember 2021

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
Steuern
D: Erhöhung des Mindestlohn ab 01.01.2022

Ab dem 01. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Dieser wird ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde erneut angepasst. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber.

Achtung: Die Anpassung des Mindestlohn hat auch eine Reduzierung der monatlichen Arbeitszeit der Minijobber zu Folge, da sonst die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten wird. Haben Sie Fragen? Melden Sie sich bei uns.