Ab dem 01.03.2022 können in Baden-Württemberg Steuerstrafverfahren mit geringer Schuld durch das Leisten von gemeinnütziger Arbeit eingestellt werden. Dies gab das Finanzministerium Baden-Württembergs in einer Pressemitteilung bekannt.
Die Finanzbehörden können nun Geldbußen oder gemeinnützige Arbeit auferlegen, um so ein Verfahren einzustellen. Diese Regelung entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Finanzministerium und dem Justizministeriums Baden-Württemberg und dem Netzwerk Straffälligenhilfe. Sie soll Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können, die Möglichkeit geben, ihre Schuld zu tilgen, ohne eine Haftstrafe antreten zu müssen.
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