Mit dem Gesetzentwurf zur Cybersicherheit wird die europäische Richtlinie NIS 2 umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die europäische Regelung in die tschechische Rechtsordnung zu implementieren und ein grundlegendes Niveau der Cybersicherheit in Organisationen festzulegen, die ihre Dienstleistungen in Sektoren erbringen, die für das Funktionieren des Staates wichtig sind – wie die staatliche Verwaltung, die Lebensmittelindustrie, die Energie oder das Gesundheitswesen. In diesem Zusammenhang führt der Gesetzentwurf ein umfassendes System von Verpflichtungen für Dienstleister in Schlüsselsektoren ein.
Laut Richtlinie sollte das Gesetz im Oktober 2024 in Kraft treten, es befindet sich jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren, so dass mit seinem Inkrafttreten Mitte 2025 zu rechnen ist. Dennoch ist es wichtig, dass die davon betroffenen Unternehmen bereits jetzt mit den Vorbereitungen auf die darin enthaltenen Änderungen beginnen.
Gerne unterstützen wir Sie bei den dazu nötigen Vorbereitungen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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