Verdeckte Arbeitsvermittlung in Tschechien: Prüfen, bevor es teuer wird
Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Tschechien hat erneut betont, wie wichtig die genaue Prüfung des tatsächlichen Arbeitsablaufs ist, wenn es um den Verdacht einer verdeckten Arbeitsvermittlung geht.
Doch was genau ist eine verdeckte Arbeitsvermittlung?
Eine verdeckte Arbeitsvermittlung liegt vor, wenn ein Unternehmen Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen „verleiht“, ohne dafür eine offizielle Genehmigung zur Arbeitsvermittlung zu haben.
Das bedeutet:
Formal wird zum Beispiel ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag abgeschlossen – in der Praxis arbeiten die Beschäftigten aber wie Angestellte des anderen Unternehmens. Sie arbeiten in dessen Räumen, unterstehen dessen Weisungen, und verrichten regelmäßige, gleichartige Tätigkeiten, die in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingebunden sind. Und dies ist nur ein Teil der Kriterien, die geprüft werden. Damit handelt es sich nicht um eine eigenständige Werkleistung oder Dienstleistung, sondern um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung – also eine verdeckte Form der Leiharbeit. Für eine rechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung braucht ein Unternehmen aber grundsätzlich eine Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Fehlt diese, ist das ein Verstoß gegen das Beschäftigungsgesetz – und zwar für beide Seiten. Sowohl für das Unternehmen, das die Arbeitnehmer „verleiht“, als auch für das Unternehmen, das sie beschäftigt.
Die Folgen können hohe Geldstrafen bis zu 10.000.000 CZK und weitere rechtliche Konsequenzen sein.

Hier ein Beispiel aus der Praxis, um es etwas greifbarer zu machen
Die Firma Alpha-Bau s.r.o. hat zu viele Aufträge und bittet die Firma Beta-Servis s.r.o. um Unterstützung.
Beide Unternehmen schließen einen „Werkvertrag“: Beta-Servis soll auf der Baustelle von Alpha-Bau mitarbeiten. Offiziell, um „Unterstützungsleistungen“ zu erbringen.
In der Praxis läuft es aber so: Die Arbeiter von Beta-Servis kommen täglich zur Baustelle von Alpha-Bau. Sie tragen Alpha-Baus Arbeitskleidung, benutzen deren Werkzeuge, erhalten Anweisungen direkt vom Bauleiter von Alpha-Bau und arbeiten nach dessen Zeitplan an den gleichen Aufgaben wie Alpha-Baus eigenes Personal. Nach außen wirkt es wie ein Auftrag zwischen zwei Firmen. Tatsächlich aber verleiht Beta-Servis ihre Mitarbeiter an Alpha-Bau – ohne Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung.
Das bedeutet:
· Beta-Servis betreibt verdeckte Arbeitsvermittlung,
· Alpha-Bau nutzt illegale Leiharbeit.
Beide Unternehmen begehen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Beschäftigungsgesetz. Je nach Konstellation können zusätzlich Pflichten nach den Arbeitsgesetzbuch verletzt sein, was nach dem Gesetz über die Arbeitsinspektion gesondert sanktioniert wird..
Das Gericht stellte hier noch einmal deutlich klar: Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie die Arbeit tatsächlich organisiert ist.
Und wie macht man es nun richtig?
Wenn also Mitarbeitende eines anderen Unternehmens bei Ihnen im Betrieb arbeiten, Ihren Anweisungen folgen und fest in den Ablauf integriert sind, ist das wahrscheinlich keine Dienstleistung mehr, sondern eine verdeckte Arbeitsvermittlung.
Prüfen Sie genau, ob für jede Form der Zusammenarbeit eine Genehmigung erforderlich ist. Dies gilt nicht nur in Tschechien, sondern unter anderem auch in Deutschland.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!
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