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Veröffentlicht am
4. Februar 2026

Kategorie(n)
Deutschland
Polen
Steuern
Tschechien
Umsatzsteuer im Ausland – Bei uns aus einer Hand

Viele tschechische, deutsche und polnische Unternehmen, die im EU Ausland Geschäfte betreiben, können dortiger Umsatzsteuer unterliegen. Wir überprüfen Ihre Pflichten in Deutschland, Tschechien und Polen und kümmern uns um die vollständige Registrierung. Wir übernehmen die laufenden Meldungen und sorgen dafür, dass Sie alle rechtlichen Pflichten erfüllen, ohne den Überblick zu verlieren. Dabei behalten wir  Fristen im Blick und sprechen die Sprache der Finanz- und Zollbehörden, damit Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Bei uns bekommen Sie Service aus einer Hand!

Denn uns geht es nicht darum, lediglich abgeschlossene Vorgänge an die Behörden zu melden. Unser Anspruch ist es, aktiv nach den besten Strategien zu suchen, sowohl für Ihr Unternehmenswachstum als auch für eine Steuerbelastung, die so gering wie möglich ausfällt. Damit machen wir Steuerberatung zum Wachstumsmotor.

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Für unsere tschechischen Mandanten mit Unternehmen in Deutschland

Wir prüfen für Sie, ob Sie mit Ihrem Unternehmen verpflichtet sind, sich in Deutschland für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und kümmern uns um alles Weitere.

Unser Service für Sie:

  • Prüfung der Registrierungspflicht
  • Erstellung von Voranmeldungen sowie Jahreserklärungen zur deutschen Mehrwertsteuer
  • Einreichung der Meldungen und Erklärungen über ELSTER
  • Prüfung, ob stattdessen ein Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung besteht
  • Beratung zum Kleinunternehmer-Regime: Wir zeigen, ob es für Sie vorteilhaft ist

Typische Fälle mit möglicher Registrierungspflicht:

  • Warenverkauf in Deutschland
  • Warenversand
  • Durchführung von Bauarbeiten als auch Montageprojekten
  • internationaler Personenverkehr
  • Lieferungen über ein Konsignationslager
  • Lieferung von Waren mit Montage
  • Konferenzen und Seminare für Öffentlichkeit

Besondere Pflichten bei Bau- und Montageprojekten:

  • korrekte Mehrwertsteuerabrechnung (z. B. Rechnungsstellung an Bürger und von Subunternehmern)
  • Befreiung von der Bauabzugsteuer (Freistellungsbescheinigung)
  • Überwachung der Aufenthaltsdauer Ihrer Mitarbeiter (183-Tage-Regel)
  • Formular A1 als Nachweis für die Sozialversicherung
  • Beobachtung der Betriebsstättenregel (Überschreitung von 12 Monaten)
  • Einhaltung der deutschen Mindeststundenlöhne bei lohnsteuerpflichtigen Mitarbeitern
  • und vieles mehr

Wenden Sie sich an uns – wir prüfen Ihre Registrierungspflicht und begleiten Sie Schritt für Schritt. Ansprechpartner zu diesem Thema ist Frau Verlova

Für unsere deutschen Mandanten mit Unternehmen in Tschechien oder Polen

Sind Sie verpflichtet, sich in Tschechien oder Polen für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen? Wir prüfen das für Sie und kümmern uns um alles Weitere.

Unser Service für Sie:

  • Prüfung der Registrierungspflicht
  • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen, Kontrollmeldungen sowie zusammenfassenden Meldungen in Tschechien/Polen
  • Elektronische Abgabe der Erklärungen und Meldungen
  • Prüfung, ob stattdessen ein Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung besteht
  • Beratung zum Kleinunternehmer-Regime: Wir zeigen, ob es für Sie vorteilhaft ist

Typische Fälle mit möglicher Registrierungspflicht:

  • Warenverkauf in Tschechien/Polen
  • Warenversand
  • Innergemeinschaftlicher Wareerwerb in Tschechien/Polen
  • Durchführung von Bauarbeiten und Montageprojekten an Bürger oder nicht in Tschechien/Polen ansässige Unternehmen
  • Lieferungen über ein Konsignationslager
  • Lieferung von Waren mit Montage an Bürger oder nicht in Tschechien/Polen ansässige Unternehmen
  • Konferenzen und Seminare

Besondere Pflichten bei Bau- und Montageprojekten:

  • korrekte Mehrwertsteuerabrechnung (z. B. Rechnungsstellung an Bürger und von Subunternehmern)
  • Übertragung der Steuerpflicht
  • Überwachung der Aufenthaltsdauer Ihrer Mitarbeiter (183-Tage-Regel)
  • Formular A1 als Nachweis für die Sozialversicherung
  • Beobachtung der Betriebsstättenregel (Überschreitung von 12 Monaten)
  • und vieles mehr

Wenden Sie sich an uns, damit wir Ihre Registrierungspflicht prüfen und Sie Schritt für Schritt begleiten.

Ansprechpartner zu diesem Thema ist Frau Verlová in Tschechien und Herr Gajewski in Polen.

Sie möchten eine Rückerstattung der Umsatzsteuer aus EU Ländern für tschechische, deutsche oder polnische Unternehmen?

Haben Sie im Ausland Waren oder Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer erworben und fragen sich, ob Sie diese zurückerhalten können? Wir übernehmen das für Sie.

Unser Service im Überblick:

  • Prüfung, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht (z. B. aus Tschechien, Österreich, Polen, der Slowakei oder anderen EU-Ländern)
  • Bewertung Ihrer Aktivitäten im Ausland, sowie ggf. Unterstützung bei einer notwendigen Registrierung
  • Kontrolle aller erforderlichen Belege und Rechnungen auf Richtigkeit
  • Bearbeitung und elektronische Einreichung des Antrags
  • Kommunikation mit den ausländischen Steuerbehörden in der jeweiligen Amtssprache, inklusive Übersetzung und Nachreichung angeforderter Dokumente

Kontaktieren Sie uns, damit wir uns um Ihren Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung kümmern können.

Intrastat in Tschechien

Droht Ihnen die Pflicht zur Abgabe der Intrastat-Meldungen in Tschechien oder ist Ihnen die Pflicht bereits entstanden?

Von uns bekommen Sie die Informationen, wann die Pflicht zu den Intrastat-Meldungen in Tschechien entsteht und welche Warebewegungen auszuweisen sind.

Wir übernehmen die Kommunikation mit zuständigem Zollamt und sichern für Sie die Abgabe der Intrastat-Meldungen in Tschechien.

Ihre Ansprechpartnerin Frau Verlova freut sich auf Ihre Anfrage.