Viele tschechische, deutsche und polnische Unternehmen, die im EU Ausland Geschäfte betreiben, können dortiger Umsatzsteuer unterliegen. Wir überprüfen Ihre Pflichten in Deutschland, Tschechien und Polen und kümmern uns um die vollständige Registrierung. Wir übernehmen die laufenden Meldungen und sorgen dafür, dass Sie alle rechtlichen Pflichten erfüllen, ohne den Überblick zu verlieren. Dabei behalten wir Fristen im Blick und sprechen die Sprache der Finanz- und Zollbehörden, damit Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Bei uns bekommen Sie Service aus einer Hand!
Denn uns geht es nicht darum, lediglich abgeschlossene Vorgänge an die Behörden zu melden. Unser Anspruch ist es, aktiv nach den besten Strategien zu suchen, sowohl für Ihr Unternehmenswachstum als auch für eine Steuerbelastung, die so gering wie möglich ausfällt. Damit machen wir Steuerberatung zum Wachstumsmotor.
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Wir prüfen für Sie, ob Sie mit Ihrem Unternehmen verpflichtet sind, sich in Deutschland für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen und kümmern uns um alles Weitere.
Unser Service für Sie:
Typische Fälle mit möglicher Registrierungspflicht:
Besondere Pflichten bei Bau- und Montageprojekten:
Wenden Sie sich an uns – wir prüfen Ihre Registrierungspflicht und begleiten Sie Schritt für Schritt. Ansprechpartner zu diesem Thema ist Frau Verlova
Sind Sie verpflichtet, sich in Tschechien oder Polen für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen? Wir prüfen das für Sie und kümmern uns um alles Weitere.
Unser Service für Sie:
Typische Fälle mit möglicher Registrierungspflicht:
Besondere Pflichten bei Bau- und Montageprojekten:
Wenden Sie sich an uns, damit wir Ihre Registrierungspflicht prüfen und Sie Schritt für Schritt begleiten.
Ansprechpartner zu diesem Thema ist Frau Verlová in Tschechien und Herr Gajewski in Polen.
Haben Sie im Ausland Waren oder Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer erworben und fragen sich, ob Sie diese zurückerhalten können? Wir übernehmen das für Sie.
Unser Service im Überblick:
Kontaktieren Sie uns, damit wir uns um Ihren Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung kümmern können.
Droht Ihnen die Pflicht zur Abgabe der Intrastat-Meldungen in Tschechien oder ist Ihnen die Pflicht bereits entstanden?
Von uns bekommen Sie die Informationen, wann die Pflicht zu den Intrastat-Meldungen in Tschechien entsteht und welche Warebewegungen auszuweisen sind.
Wir übernehmen die Kommunikation mit zuständigem Zollamt und sichern für Sie die Abgabe der Intrastat-Meldungen in Tschechien.
Ihre Ansprechpartnerin Frau Verlova freut sich auf Ihre Anfrage.
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