Aus standesrechtlichen Gründen decken wir den Bereich der Wirtschaftsprüfung durch eine von unseren sonstigen Unternehmensbereichen unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab. Außerdem leiten wir tschechische oder polnische Handelsbilanzen in eine Struktur nach deutschem Handelsgesetzbuch – und umgekehrt – über (Erstellung der sog. Handelsbilanz II).
Selbstverständlich ist auch die Überleitung in internationale Standards, wie z.B. IFRS, ein wichtiger Gegenstand unserer Arbeit. Sonderprüfungen im Rahmen von ausländischen Beteiligungen und Unternehmensübernahmen setzen wir gern für Sie um.