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Veröffentlicht am
7. Juli 2019

Kategorie(n)
Recht
Tschechien
Geschäftsreisen ins EU Ausland nur noch mit A1-Bescheinigung (aus tschechischer Sicht)

Einleitend möchten wir Sie auf den vorherigen Beitrag (A1 aus deutscher Sicht) hinweisen, der bereits die Basics der A1-Bescheinigungen erläutert. Im folgenden Beitrag wird kurz die Ausstellung der A1-Bescheinigung aus tschechischer Sicht beschreiben.

Der Zweck der rechtlichen Regelung ist es, herauszufinden, in welchem Staat Personen versichert werden sollten. Entscheiden sind die Rechtsvorschriften des Staates, der als zuständig bestimmt wird. D.h. die Teilnahme der Arbeitnehmer am Sozial- und Krankenversicherungssystem wird sich nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates richten. Entsprechend dazu gelten die Vorschriften des zuständigen Staates, wo die Versicherung bezahlt und die Leistungen ausgezahlt werden.

Die A1-Bescheinigung, d.h. die Bescheinigung über das zuständige Sozialsystem, wird stets von dem Mitgliedstaat, dessen Rechtsvorschriften sich auf die konkrete Person beziehen, ausgestellt. In Tschechien wird die A1 – Bescheinigung von der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung ausgestellt.

Entsendete Arbeitnehmer und Selbständige unterliegen für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten den Rechtsvorschriften des Entsendestaates. Achtung, hier gelten zahlreiche Ausnahmen.

Sofern die zu erwartende Dauer der Entsendung des Arbeitnehmers länger als 24 Monate sein sollte, ist es auch in Tschechien möglich, auf die Rechtsvorschriften des Entsendestaats (und nicht die Rechtsvorschriften des Staates der Ausübung der Tätigkeit) überzugehen. Hier kann ein Antrag auf Gewährung einer Ausnahme gestellt werden. Dafür sollten Sie jedoch wichtige Gründe haben. In Tschechien könnten solche Ausnahme u.a. erst nach vorheriger Konsultation mit der sog. Kanzlei der Krankenversicherung gewährt werden. Tschechien gewährt eine solche Ausnahme für einen Zeitraum von max. 5 Jahren.

Im Einklang mit der europäischen Verordnung besteht für Personen, die ihre Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben, eine entsprechende Informationspflicht gegenüber der zuständigen Institution des Mitgliedstaates, dessen Rechtsvorschriften sich auf diese Personen beziehen. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationspflicht im Voraus zu erfüllen.

Aktuell ist es notwendig, einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung ganz unabhängig von der Dauer der zu erwartenden Entsendung einzureichen – die Dauer der Entsendung ist derzeit deshalb nicht entscheidend.

Wie läuft das Antragsverfahren in Tschechien?

Antrag mit vorgeschriebenem Formular

Im Gegensatz zum Antragsverfahren in Deutschland kann der Antrag auf Ausstellung der A1 – Bescheinigung in Tschechien nur mit Hilfe des gesetzlichen Vordrucks oder per elektronischen Datenkasten eingereicht werden. Die Vordrucke können auf den Webseiten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung heruntergeladen und händisch oder via PC ausgefüllt werden. handelt es sich um Arbeitnehmer, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam den Antrag einreichen. Vergessen Sie nicht die entsprechenden Anlagen dem Antrag beizufügen, z.B. eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags, einschließlich aller Änderungen und Nachträge.

Wer stellt aus?

Die A1 – Bescheinigung wird dann von der örtlich zuständigen Sozialversicherungsverwaltung ausgestellt.

Anträge auf Gewährung von Ausnahmen werden jedoch an die Zentralstelle der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung weitergeleitet. Diese Agenda wird von der Abteilung der internationalen Versicherungsbeziehungen durchgeführt.

Folgen bei Nichteinhaltung:

Es drohen Sanktionen (Geldstrafe bis zu 20.000 CZK) bei Nichteinhaltung der Informationsplicht gemäß tschechischem Krankenversicherungsgesetz.

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausstellung der A1-Bescheinigung sich nach den Rechtsvorschriften des konkreten Mitgliedstaates richtet. Wer das konkret ist, sollte individuell geprüft werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns. Wir können Ihnen helfen, zügig durch das Antragsverfahren in Tschechien zu gehen.