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Veröffentlicht am
7. Januar 2020

Kategorie(n)
Polen
Recht
Steuern
PL: Neue Regeln bei der Überweisung von Steuerzahlungen seit 01.01.20

Bitte beachten Sie, dass in Polen ab dem 1. Januar 2020 neue Regeln bei der Überweisung von Steuerzahlungen gelten. Ab dem 01.01.2020 werden Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer nur auf ein individuelles Mikrosteuerkonto überwiesen.

Die aktuellen Bankkonten der Finanzämter für die Überweisungen der Körperschaftssteuer und der Mehrwertsteuer sind nur bis Ende 2019 aktiv.

Das neue Mikrosteuerkonto ist nur für die Zahlungen von Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer vorgesehen. Die Rückerstattungen von Überzahlungen und Steuern erfolgen weiter nach den aktuellen Regeln, d.h. direkt auf Ihr Bankkonto.

Geben Sie jeweils im Titel der Überweisung die Art der Steuer und den Zeitraum an, auf den sich diese bezieht. Geben Sie optional den Namen des Finanzamtes an.