Ab 1. November 2019 sind Zahlungen im sog. SPLIT PAYMENT – Verfahren in Polen Pflicht. In diesem Zahlungsvorgang werden Geldbeträge auf zwei Zielbankkonten gesplittet überwiesen. Der Käufer weist eine Überweisung auf ein von seinem Geschäftspartner benanntes Bankkonto an. Anschließend geht die Zahlung bankseits auf zwei Bankkonten des Verkäufers gesplittet ein, wobei der ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag auf ein (im Rahmen des Bankkontos des Verkäufers bankintern geführtes) spezielles Umsatzsteuer – Konto und der Nettobetrag auf das Hauptkonto des Verkäufers geleitet wird.
Steuervorschriften ändern sich in Polen oft, jedoch sind die Änderungen in Bezug auf das Split – Payment – Verfahren besonders wichtig, da sie für Grundthemen wie Bezahlung der Umsatzsteuer – Rechnungen, Gestaltung der Umsatzsteuer – Rechnungen etc. von Bedeutung sind.
Enthält eine Rechnung nicht den ,,Split-Payment-Vermerk” ist zu prüfen, ob die Rechnung Waren oder Dienstleistungen gem. Verzeichnis im Anhang Nr. 15 zum VAT-Gesetz enthält und ob der Rechnungswert 15.000 zł übersteigt.Selbstverständlich können alle Zahlungen, selbst, wenn die Voraussetzungen für das obligatorische Split-Payment-Verfahren nicht erfüllt sind, in dem Verfahren freiwillig beglichen werden.
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