Die ausführlich diskutierte Änderung des Arbeitsgesetzbuches wird noch nicht durch den Gesetzgebungsprozess geführt. Im Hinblick auf die Tatsache, dass ihr Inhalt mit umfangreicher Unterstützung der Gewerkschaften, als auch der Arbeitgeber diskutiert wird, ist zu erwarten, dass ihrer Genehmigung nichts entgegen stehen sollte.
Eine der wichtigsten Neuigkeiten sollte der sog. geteilte Arbeitsplatz sein. In der Praxis kann dann ein Arbeitsplatz von mehreren Arbeitnehmern mit Teilzeitbeschäftigung besetzt werden. Die einzelnen Arbeitnehmer werden die Arbeitszeit unter den vorher abgesprochenen Bedingungen selbst planen. Der Vorschlag soll vor allem die Beschäftigung von Müttern und Senioren fördern. Die Berechnung der Urlaubszeit soll auch vereinfacht werden.
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