Die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird ab dem 1. Januar 2020 auf weitere fast 900 km der Fahrstraßen I. Klasse ausgeweitet. Die Änderung der Verordnung über die Benutzung der durch Maut vergebührten Infrastruktur führt die Maut an die Kommunikationen, die zum zwischenstaatlichen Verkehr und Fernkverkehr bestimmt sind, ein.