Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.
Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:
Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Sie wollen einen Antrag auf Kurarbeitergeld stellen und wissen nicht wie? Hier finden Sie die Kontaktdaten der Agentur für Arbeit sowie die Anzeige auf Arbeitsausfall.
Beachten Sie jedoch, dass bei Kurzarbeit unbedingt auch arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden sollen. Unser Rechtsanwalt Jens Hackbart steht Ihnen unter jens.hackbart@riediger-legal.com sowie unter +49 (0) 1522-5439127 zur Verfügung.