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Veröffentlicht am
18. März 2020

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
Steuern
D: Antrag Kurzarbeitergeld

Informationen der Agentur für Arbeit (Stand: 17.03.2020)

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:

  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Sie wollen einen Antrag auf Kurarbeitergeld stellen und wissen nicht wie? Hier finden Sie die Kontaktdaten der Agentur für Arbeit sowie die Anzeige auf Arbeitsausfall.

Beachten Sie jedoch, dass bei Kurzarbeit unbedingt auch arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden sollen. Unser Rechtsanwalt Jens Hackbart steht Ihnen unter jens.hackbart@riediger-legal.com sowie unter +49 (0) 1522-5439127 zur Verfügung.