DE | CZ | PL | EN
Veröffentlicht am
25. März 2020

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
Steuern
Corona – Soforthilfe durch die SAB, Bundesregierung

Seit einigen Tagen ist die Beantragung von Soforthilfemaßnahmen bei der SAB über das Programm „Sachsen hilft sofort“ möglich. Es werden zinsfreie Kredite mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von 3 Jahren gewährt.

Sofern Unternehmen sich nach der Krise wirtschaftlich nicht mehr erholen und deshalb eine Rückzahlung des Kredites nicht zugemutet werden kann, soll es möglich sein, den Kredit in einen Zuschuss umzuwandeln und somit auf eine Rückzahlung zu verzichten.

Auch die Bundesregierung hat nunmehr ein großes Soforthilfeprogramm beschlossen. Nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat soll die Beantragung bald möglich sein wird.