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Veröffentlicht am
1. April 2020

Kategorie(n)
Recht
Tschechien
CZ: Ein- und Ausreisebeschränkungen

Am 12. März 2020 wurden in der Tschechischen Republik  für zunächst 30 Tage der Ausnahmezustand und danach weitere Beschränkungen ausgerufen:

 

  • Das Einreiseverbot wurde auf alle Ausländer ausgeweitet. Gleichzeitig gilt das Ausreiseverbot für alle tschechischen Bürger.
  • Die Ausnahmen vom Einreise- und Ausreiseverbot wurden klar festgelegt. Diese beziehen sich z.B. auf die Arbeitnehmer im Gesundheitswesen, Pendler, Ausländer mit dem dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt in Tschechien usw.
  • Pendler sollen es eine spezielle Mustervorlage für eine Bestätigung des Arbeitgebers nutzen,  die beim Grenzübertritt vorgelegt werden muss. Auch andere Mustervorlagen finden Sie auf der Internetseite des tschechischen Ministeriums.
  • Es ist verboten, sich ohne Schutzausrüstung der Atemwege (Nase, Mund) in der Öffentlichkeit zu bewegen. Dies kann mit Masken, Schals oder Tüchern erzielt werden