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Veröffentlicht am
13. November 2020

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
Tschechien
aktuelle Regelungen für die Einreise nach CZ ab 09.11.2020

aktuelle Regelungen für die Einreise nach CZ seit dem 09.11.2020

  • während der Gültigkeit der Krisenmaßnahme „Verbot des freien Bewegens von Personen“ ist die Einreise in die Tschechische Republik  nur bei unbedingt notwendigen Fällen möglich
  •  der Begriff „Ausländer“ bezeichnet sowohl Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, als auch den Drittstaatsangehörigen
  • Liste der Länder mit derzeit niedrigem Ansteckungsrisiko (in der englischen Sprache).

A) Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union:

1) rotes Land (= alle Länder, die nicht in der Liste der Länder mit niedrigem Ansteckungsrisiko aufgeführt sind)

  • vor der Einreise ist es notwendig, ein Einreiseformular (www.prijezdovyformular.cz) auszufüllen und dem Bezirk, Abteilung hygienische Station (d.h. dem Gesundheitsamt in CZ) das Ergebnis eines PCR Tests vorzulegen:
    • innerhalb von 5 Tagen nach Einreise für den Fall, dass der Test auf dem Gebiet der Tschechischen Republik durchgeführt wurde

ODER

    • unverzüglich nach Einreise für den Fall, dass der Test in einem Staat der Europäischen Union durchgeführt wurde, welcher nicht älter als 72 Stunden ist

 

  • Ausnahmen von den Voraussetzungen das Einreiseformular auszufüllen und das Ergebnis eines PCR Tests vorzulegen:
    • Aufenthalt in einem roten Land von weniger als 12 Stunden innerhalb der letzten 14 Tage
    • grenzüberschreitende Arbeiter, Schüler und Studenten (dies betrifft Nachbarländer)
    • Reisen in die Tschechische Republik aus dringenden gesundheitlichen, familiären Gründen, Arbeitsgründen oder kommerziellen Gründen, die nicht 12 Stunden überschreiten
    • Durchreise durch das Gebiet der Tschechischen Republik, die jedoch 12 Stunden nicht überschreitet
  • Eine Liste aller Ausnahmen ist in der Schutzmaßnahme des Gesundheitsministeriums angeführt (in der englischen Sprache).

 

2.) oranges Land (in der Liste von Ländern mit niedrigem Risiko mit * bezeichnet – aktuell auch Deutschland)

  • die Einreise ist unter denselben Bedingungen wir vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie  möglich:
    • die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik arbeitenden oder studierenden Ausländer sind verpflichtet, das Ergebnis des Tests vor Betreten der Arbeitsstätte oder Ausbildungseinrichtung vorzulegen

 

3) grünes Land (in der Liste der Länder mit niedrigem Ansteckungsrisiko angeführt)

  • die Einreise ist unter denselben Bedingungen wir vor Ausbruch der Pandemie COVID-19 möglich

 

B) Einreise aus einem Land außerhalb der Europäischen Union:

  • Feststellung, ob Sie zum Eintritt gemäß der Schutzmaßnahme des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik berechtigt sind (in der englischen Sprache).
  • Überprüfung, ob die Botschaft der Tschechischen Republik in Ihrem Land geöffnet ist – geöffnete Botschaften der Tschechischen Republik (in der englischen Sprache).

 

1.) grünes Land (in der Liste der Länder mit niedrigem Ansteckungsrisiko aufgeführt)

  • Sie müssen weder das Einreiseformular ausfüllen, noch das Ergebnis des PCR Tests vorlegen

 

2) rotes Land (nicht in der Liste der Länder mit niedrigem Ansteckungsrisiko aufgeführt)

  • vor der Einreise ist es notwendig, das Einreiseformular (www.prijezdovyformular.cz) auszufüllen und innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise dem Bezirk-hygienische Station das Ergebnis des PCR Tests vorzulegen
  • Ausnahmen von der Anforderung das Einreiseformular auszufüllen und das Ergebnis eines PCR Tests vorzulegen:
    • Aufenthalt in einem roten Land von weniger als 12 Stunden in den letzten 14 Tagen
    • grenzüberschreitende Arbeiter, Schüler und Studenten (dies betrifft Nachbarländer)
    • Reisen in die Tschechische Republik aus dringenden gesundheitlichen, familiären Gründen, Arbeitsgründen oder kommerziellen Gründen, die 12 Stunden nicht  überschreiten
    • reine Durchreise durch das Gebiet der Tschechischen Republik, die 12 Stunden nicht überschreitet
  • Eine Liste aller Ausnahmen ist in der Schutzmaßnahme des Gesundheitsministeriums angeführt (in der englischen Sprache)