Knapp eine Woche ist es her, dass sich die Bundesregierung auf die Einführung des Lieferkettengesetzes geeinigt hat. Nun stellt sich die Frage, was dahintersteckt. Deshalb versuchen wir Ihnen eine kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten zu geben.
Was ist das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Verantwortung, auf die Einhaltung von Menschenrechten in allen Phasen ihrer Lieferkette zu achten. Dies soll Missstände wie Kinderarbeit oder Hungerlöhne zukünftig verhindern. Gesetzlich soll die Lieferkette von der Rohstoffproduktion bis zum Endprodukt definiert sein.
Wann soll es kommen?
Der erste Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gesetz 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft tritt. 2024 soll nochmal eine Senkung der Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter erfolgen. Der endgültige Entwurf soll noch vor der Bundestagswahl dieses Jahr beschlossen werden.
Was sieht das Gesetz vor?
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe eine jährliche Risikoanalyse durchführen müssen. Des Weiteren werden sie verpflichtet, eine Grundsatzerklärung zu verfassen und bei Verstößen Präventionsmaßnahmen zu veranlassen. Diese Maßnahmen sollen einer Dokumentationspflicht unterliegen und diese Dokumente müssen mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden. Außerdem soll ein jährlicher öffentlicher Bericht über die Sorgfaltspflichten erstellt werden, welcher dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mitgeteilt werden soll.
Welche Folgen hat ein Verstoß?
Verstöße können mit Geldbußen oder einem bestimmten Betrag des Gesamtumsatzes des Unternehmens geahndet werden. Auch ist es denkbar, dass Verstöße zum temporären Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergabe führen können.
Wir hoffen, dass wir Sie damit auf den neuesten Stand bringen konnten und werden Sie auch bei neuen Information wieder informieren.