DE | CZ | PL | EN
Veröffentlicht am
3. Mai 2021

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
D: Muss der Arbeitnehmer bei Eigenkündigung die Fortbildungskosten zurückzahlen?

Der Arbeitgeber zahlte einem Krankgenpfleger eine berufsbegleitende Fortbildung. Direkt nach Abschluss der Fortbildung kündigte der Mitarbeiter. Daraufhin forderte das Unternehmen die übernommenen 13.700 EUR Weiterbildungskosten vom ihm zurück. Eine zwischen den Parteien geschlossene Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel enthielt die Regelung, dass der Mitarbeiter zur Rückzahlung verpflichtet sei, sofern er binnen 24 Monaten nach Ende der Weiterbildung selbst das Arbeitsverhältnis beendete oder es fristlos aus wichtigen Grund gekündigt werden würde.

 

Was glauben Sie, wie das Landesarbeitsgericht Hamm auf die Klage des Arbeitgebers auf Rückzahlung (1 Sa 503/19) reagierte?….. Die Klage wurde abgewiesen. Als Grund nannte der Richter, dass der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung unangemessen benachteiligt werde. Denn jede Kündigung durch seinen Seite hätte zur einer Rückzahlung geführt, z.B. auch wenn der Arbeitgeber sich vertragswidrig verhalten hätte.

 

Sie wollen Ihre Mitarbeiter ebenfalls fördern, indem Sie Weiterbildungen bezuschussen oder gar übernehmen? Dann lassen Sie sich von unseren Experten beraten, damit Sie eine Vereinbarung schließen, die vor Gericht stand hält.