Die Frist für die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung, die der Arbeitgeber an die Beschäftigten gewähren konnte, wurde verlängert. Der Bundesrat hat am 28. Mai zugestimmt dass die Möglichkeit am 30. Juni 2021 nicht ausläuft, sondern bis zum 31. Mai 2022 verlängert wird.
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