Ab dem 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeberanteil für Rentner zur Arbeitslosenversicherung wieder gezahlt werden. Dies hat die Änderung des Beitragsgruppenschlüssel auf sich.
Achtung: Aufgrund der Änderung des Beitragsgruppenschlüssel ist eine Änderungsmitteilung erforderlich.