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Veröffentlicht am
2. März 2022

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
D: Neue Vertragsregelungen ab 01.03.2022 – Kündigungsmöglichkeiten bei automatischer Vertragsverlängerung

Ab dem 01.03.2022 wird das kündigen von Verträgen erleichtert. Die Bundesregierung beschloss eine strengere Regelung bei stillschweigender Vertragsverlängerung zum Schutz der Verbraucher. Für Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen werden, gelten neue Geschäftsbedingungen. So dürfen sich Verbraucherverträge nur dann rechtskräftig verlängern, wenn dem Verbraucher nach Ende der Vertragslaufzeit ein Kündigungsrecht mit Kündigungsfrist von höchstens einem Monat eingeräumt wird. Des Weiteren muss der Vertrag eine Kündigungsfrist enthalten, welcher es dem Verbrauche ermöglicht, den regulären Vertrag bis einen Monat vor Vertragsende zu kündigen. Anzumerken ist hierbei, dass die neue Regelung nur für Verträge gilt, welche ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für alle anderen Verträge gilt die alte Regelung weiterhin.

Zusammenfassung:

  • ab 01.03.22 Neuregelung bei stillschweigender Vertragsverlängerung
  • nach der vereinbarten Grundlaufzeit muss der Vertrag monatlich kündbar sein
  • Verträge müssen kündbar sein bis eine Monat vor Ende der Grundlaufzeit
  • für Verträge vor dem 01.03.22 gelten die alten Regelungen