DE | CZ | PL | EN
Veröffentlicht am
19. Juli 2022

Kategorie(n)
Deutschland
Recht
D: Verhaltensempfehlungen bei staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen und Besuchen von Behörden im Unternehmen

Meist unangekündigte Durchsuchungen, aber auch angemeldete und unangemeldete Besuche im Unternehmen sind die Mittel, mit denen

  • die Staatsanwaltschaft,
  • die Steuerfahndung,
  • Kartellbehörden,
  • das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und
  • der Zoll (bei der Bekämpfung von Mindestlohn- und Schwarzarbeitsverstößen und der Geldwäsche)

sich in Strafverfahren und Bußgeldverfahren Beweismittel verschaffen können. Diese Maßnahmen sind in jedem Falle störend und mit unangenehmen externen (Presse, Medien) und unternehmensinternen (Unruhe, Unsicherheit und Fragen im Betrieb, Betriebsrat) Folgen verbunden.

Sie können je nach Lage und Branche des Unternehmens sogar existenzbedrohende Folgen haben. Dies etwa, wenn wegen der Durchsuchung der Betrieb ganz oder teilweise zum Erliegen kommt oder infolge einer Beschlagnahme von Beweismitteln, Akten, Computern oder ganzer EDV-Anlagen das Basisgeschäft nachhaltig gestört wird.

Wie sollten Sie also bei Durchsuchungen reagieren? Eine erste Verhaltensempfehlung finden Sie hier. Zusätzlich können Sie sich jederzeit unter +49 (0)351 438370-80 oder info@riediger-legal.com an unser Büro wenden.

Ihr Team von

 

RIEDIGER. legal | tax