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Veröffentlicht am
1. Oktober 2022

Kategorie(n)
Deutschland
Steuern
D: Steuerliche Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

Steuerpflichtige, die mit einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk Strom erzeugen und ihn zumindest teilweise gegen Entgelt in das öffentliche Netz einspeisen, sind unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig und erzielen grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit denen sie der Einkommensteuer unterliegen. Was genau Sie als Betreiber beachten sollten, können Sie hier nachlesen.