Viele Unternehmen kennen das Phänomen: der Arbeitnehmer erhält eine Kündigung und wird rein zufällig am gleichen Tag krank….
Nach der absolut spektakulären Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 149/21, durch welche eine Krankmeldung mit ärztlichem Attest am Tag der Kündigung angezweifelt wurde, nimmt das LAG Niedersachsen dieser Tendenz mit seiner Entscheidung vom 8. März 2023, Az.: 8 Sa 859/22, Vorinstanz: Arbeitsgericht Hildesheim, Urteil vom 26. Oktober 2022, Az: 2 Ca 190/22 etwas den Wind aus den Segeln.
Im neuerlichen Fall seien die Umstände anders gewesen und daher der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Tatsächlich war so, dass die zeitliche Abfolge eine andere gewesen ist: zuerst habe sich der Arbeitnehmer krankgemeldet, erst dann habe der Arbeitgeber gekündigt. Die Krankmeldung sei folglich nicht durch die Kündigung motiviert gewesen.
Wir empfehlen Ihnen daher bei verdächtigen Krankschreibungen nach wie vor eine kurze Beratung mit Ihren rechtlichen Beratern des Vertrauens.
Ihr Team von RIEDIGER. legal | tax