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Veröffentlicht am
9. Juni 2023

Kategorie(n)
Deutschland
Steuern
D: Entlastung der Eltern im Bereich der Pflegeversicherung

Vielleicht haben Sie es schon in den Nachrichten gehört: ab 01.07.2023 sollen Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet werden. Diese Änderung sieht der Regierungsentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vor. Bis die Maßnahmen beschlossen sind, können sich allerdings noch Änderungen ergeben.

 

Das neue Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer*innen mit mehreren Kindern ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragspunkten je Kind entlastet werden. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

 

Zur besseren Übersicht haben wir hier die entsprechenden Beitragssätze ab 01.07.2023 aufgeführt

 

Beitrag für Gesamtbeitrag Mitarbeiter*in Arbeitgeber Mitarbeiter*in in Sachsen Arbeitgeber in
Sachsen
Kinderlose 4,00% 2,30% 1,70% 2,80% 1,20%
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft 3,40% 1,70% 1,70% 2,20% 1,20%
Eltern mit 2 Kindern 3,15% 1,45% 1,70% 1,95% 1,20%
Eltern mit 3 Kindern 2,90% 1,20% 1,70% 1,70% 1,20%
Eltern mit 4 Kindern 2,65% 0,95% 1,70% 1,45% 1,20%
Eltern mit 5 Kindern 2,40% 0,70% 1,70% 1,20% 1,20%

 

 

Zur Vorbereitung auf die Anpassung sollten Eltern den Arbeitgebern Nachweise einreichen.

 

Damit für Ihre Mitarbeitenden der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Lohnabrechnung ab 07/2023 berücksichtigt werden kann und Nachberechnungen vermieden werden, sollten Mitarbeiter*innen einen Nachweis über die Anzahl ihrer Kinder einreichen. Dies kann z.B. durch Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Abstammungsurkunde, steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes, Bestätigung über Pflegekindschaft, Adoptionsurkunden oder ähnliches erfolgen. Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt, sollte unserer Ansicht nach jedoch regulär verlaufen.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Lohnexpert*innen unter Tel. +49 (0) 03585 417 30-0 gern zur Verfügung.

 

Ihr Team von RIEDIGER. legal | tax