Bei der Prüfung der Körperschaftsteuererklärung stehen die Verrechnungskonten der GmbH-Gesellschafter besonders im Fokus des Finanzamtes. Wir erklären Ihnen heute, wieso das so ist.
Durch diese speziellen Konten werden die finanziellen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter dargestellt. So werden die Forderungen und Verbindlichkeiten des Gesellschafters im Jahresabschluss aufgezeigt. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto ist daher ein Hilfskonto.
In einer GmbH gilt das Trennungsprinzip. Das heißt, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Gesellschafter eigenständig Rechtssubjekte sind. Daher ist die GmbH auch ein eigenständiges Steuersubjekt. Aufgrund des Trennungsprinzips können Rechtsbeziehungen zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern entstehen. Somit sind Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen den beiden Parteien möglich, weshalb Verrechnungskonten wichtig sind.
Die Verzinsung der Verrechnungskonten steht oft im Fokus der Finanzverwaltung. Hierbei kommt es auf den Zinssatz an. Sollte dieser nicht angemessen sein oder im schlimmsten Fall nicht existieren, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Damit ist eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung auf der Gesellschaftsebene gemeint, welche durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung darf nach § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG nicht die Einkünfte der Gesellschaft mindern. Dies führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung, da die verdeckte Gewinnausschüttung dem Einkommen der GmbH hinzugerechnet wird. Dadurch steigen die Belastungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Für den Gesellschafter stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung Kapitalerträge dar, für die die Gesellschaft Kapitalertragsteuer einbehalten muss.
Das Thema Gesellschafter-Verrechnungskonto bringt einige Tücken mit sich. Unser Team von RIEDIGER. legal | tax steht Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Scheuen Sie sich nicht und befragen Sie unsere kompetenten Expert*innen.