Ab dem 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeberanteil für Rentner zur Arbeitslosenversicherung wieder gezahlt werden. Dies hat die Änderung des Beitragsgruppenschlüssel auf sich.
Achtung: Aufgrund der Änderung des Beitragsgruppenschlüssel ist eine Änderungsmitteilung erforderlich.
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