Das Gesetz ist am 23. Juni 2022 im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Es tritt nach Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. August 2022 in Kraft.
Die unten stehenden Arbeitsbedingungen müssen Sie zukünftig zusätzlich zu den bereits jetzt in § 2 NachweisG enthaltenen Bestimmungen für die Verträge aufnehmen:
Bußgeld droht
Zusätzlich wurde bestimmt, dass die wesentlichsten Arbeitsbestimmungen schriftlich (es reicht immer noch nicht elektronisch) festgehalten werden müssen. Hier kann ein Bußgeld bis 2.000 EUR drohen.
Mitarbeiter im Ausland: besondere Dokumentationspflichten
Für Mitarbeitende, die
werden erweiterte Dokumentationspflichten für Sachverhalte eingeführt.
Unser Fazit
Es lohnt sich in jedem Fall Ihre Arbeitsverträge für Neueinstellungen professionell anpassen zu lassen. Gleichzeitig sind auch bestehende Verträge betroffen und sollten angepasst werden. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie die Gelegenheit nutzen wollen, um Ihre Vertragswerke upzudaten. Hier gilt wohl nach wie vor: Wer schreibt, der bleibt. Hier geht´s zur komprimierten Version: Arbeitsbedingungen_neu_Infobrief.
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