Aktuell wird eine Änderung des Gesetzes über die Handelskorporationen durch den Gesetzgebungsprozess geführt, welche im Jahr 2020 wirksam werden soll. Ihr Zweck ist selbstverständlich nicht nur die Präzisierung von Unklarheiten, sondern auch die Vereinfachung der Gesellschaftsverwaltung. Die Änderung soll eine neue Art der Gewinnausschüttung und Ausschüttung andere Eigenmittel vorgeben.
Neu soll auch die wesentliche Bearbeitung des monistischen Systems der Kontrolle von Aktiengesellschaften sein, wobei das Organ des Statutardirektors abgeschafft wird.
Schließlich soll die Änderung eine vereinfachte Einzahlung des Stammkapitals feststellen, wobei was die Geldeinlagen in die GmbH betrifft, deren Höhe insgesamt nicht höher als 20.000 CZK ist, soll es möglich sein, diese auch anders als durch die Einzahlung auf das besondere Bankkonto einzuzahlen (z.B. notarielle Verwahrung).