Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 18.01.2020 müssen Arbeitnehmer aus Tschechien und Polen einmal pro Woche einen negativen Covid-19-Test bei der Einreise nach Sachsen vorlegen. Die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung verstößt damit u.a. gegen höherrangiges Recht und ist aus unserer Sicht unwirksam. Daher gehen wir mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Freistaat Sachsen vor.
Welche Argumente sprechen gegen die Testpflicht?
In Bayern bestätigte bereits im Herbst 2020 der Verwaltungsgerichtshof, dass eine Testpflicht nicht verhältnismäßig ist und die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit übermäßig einschränkt. Auch betroffen sind deutsche Grundrechte wie der Gleichheitssatz sowie die Handlungs- und Berufsfreiheit.
Welche Probleme bereitet die Testpflicht konkret?
Wer klagt?
Auch wir selbst sind von der neuen Regelung betroffen: Einige unserer Mitarbeitenden sind selbst Grenzpendler.
Gemeinsam handeln wir im Interesse von rund 20.000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus unseren Nachbarländern. Wir glauben an ein starkes und offenes Europa!
Was soll erreicht werden?
Unser Antrag zielt auf ein Außervollzugsetzen der Testpflicht auf Kosten der Arbeitnehmer (und indirekt auch der Arbeitgeber). Unser Vorschlag ist, ähnlich wie in Bayern, staatliche Tests an den Grenzen kostenlos vorzuhalten und auf schnellem Wege auszuwerten.
Wir wünschen uns trotz der Pandemie ein demokratisches und freies Europa – und Corona-Schutz mit Maß! Europas große Stärken sind Demokratie und Freiheit. Auch während ernst zu nehmender Herausforderungen wie COVID-19 sollten wir uns dieser Stärken bewusst sein und die Folgen der einzelnen Schutz-Maßnahmen genau abwägen.
Wir wollen mit dem Antrag ein Zeichen setzen, dass unser System funktioniert! Wir wollen zeigen, dass kein Anlass besteht, sich Verschwörungstheorien hinzugeben oder Politikverdrossenheit zu zeigen. COVID-19 ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Wir alle müssen nach den bestmöglichen Lösungen ringen: Medizinisch, politisch und auch juristisch! Wir arbeiten damit nicht gegen das System, sondern sind selbst ein Teil dieser Gesellschaft. Wir stehen ein für Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsgefühl!
Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie Fragen haben, ein Interview oder Materialien benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Denis Riediger
Rechtsanwalt (attorney at law) – D/CZ
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
(certified specialist solicitor for international business law, commercial and corporate law)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)
(certified specialist advisor for international tax law)